Amtssignatur

Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde Nußbach auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. 

Die Amtssignatur setzt sich gemäß §19 E-Gov-Gesetz zusammen aus einer Bildmarke, dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments. 

Die Veröffentlichung Amtssignatur der Bildmarke der Gemeinde Nußbach gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie hier.

Elektronische Signaturprüfung sowie Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur:
www.signaturpruefung.gv.at bzw. pruefung.signatur.rtr.at

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Bildmarke Amtssignatur Gemeinde Nußbach