Worauf muss ich allgemein achten?
Nur wer über 16 Jahre alt ist, darf einen Hund halten. Vorausgesetzt wird dabei, dass die nötige Sachkunde und die körperliche wie geistige Eignung gegeben ist. Das gilt auch für Personen die den Hund zeitweilig beaufsichtigen oder führen. Der neue Mitbewohner darf nur so gehalten, beaufsichtigt, verwahrt oder geführt werden, dass Menschen und Tiere durch den Hund nicht gefährdet und über ein zumutbares Maß hinaus belästigt werden. Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.
Was muss ich zuerst machen?
Wenn der Hund älter als zwölf Wochen ist, muss das der Gemeinde Nußbach binnen fünf Tagen gemeldet werden.
Diese Meldung hat zu beinhalten:
- Name und Adresse des Hundehalters oder der Hundehalterin
- Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes
- Name und Adresse der Person, die den Hund zuletzt gehalten hat
- die Bestätigung der Registrierung des Hundes über die Heimtierdatenbank
- den für das Halten des Hundes erforderliche Sachkundenachweis
- den Nachweis einer Haftpflichtversicherung über mindestens 725.000 Euro
- Tierarztbestätigung über die Größe des Hundes (kann ggf. nachgereicht werden, wenn der Hund bei der Anmeldung das 12. Lebensmonat noch nicht vollendet hat)
Muss ich wirklich den Kot meines Hundes wegräumen?
Wir alle wollen eine Umwelt ohne Hundstrümmerl! Wer einen Hund führt, muss also die Exkremente des Hundes, welcher dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet und nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) auch auf Gehsteigen und Gehwegen sowie Fußgängerzonen und Wohnstraßen außerhalb des Ortsgebietes hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen.
*Quelle: OÖ Hunderatgeber
Die Jahres-Hundeabgabe beträgt 2025 in Nußbach 50 Euro. Für Wachhunde und Hunde, die zur Ausübung eines Berufes oder Erwerbes notwendig sind, beträgt sie 30 Euro.
Hier finden Sie noch weitere allgemeine Informationen zum Thema Hunde.
Detaillierte Hinweise zum neuen oberösterreichischen Hundehaltegesetz 2024 gibt es außerdem unter www.hundehaltung-ooe.at.
Sachkundekurs
die nächsten Kurse finden zu folgenden Terminen statt:
Wann | Wo | Kontakt |
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05.04.2025, 08:00 - 14:00 Uhr | ASKÖ Kirchdorf an der Krems Ertlstraße 16 |
Tel.: 0664 2499554, www.summerandlou.com/sachkundekurs |
03.05.2025, 08:00 - 14:00 | ASKÖ Kirchdorf an der Krems Ertlstraße 16 |
Tel.: 0664 2499554, www.summerandlou.com/sachkundekurs |
21.06.2025, 08:00 - 14:00 | ASKÖ Kirchdorf an der Krems Ertlstraße 16 |
Tel.: 0664 2499554, www.summerandlou.com/sachkundekurs |
12.07.2025, 08:00 - 14:00 | ASKÖ Kirchdorf an der Krems Ertlstraße 16 |
Tel.: 0664 2499554, www.summerandlou.com/sachkundekurs |
Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP)
nach der neuen gesetzlichen Regelung:
Prüfungstermin | Prüfungsort | Kontakt |
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11.04.2025, ab 14:00 Uhr | Kirchdorf an der Krems individuelle Vereinbarung möglich |
Tel.: 0664 2499554, www.summerandlou.com/atp |
17.05.2025, ab 08:00 Uhr | Kirchdorf an der Krems individuelle Vereinbarung möglich |
Tel.: 0664 2499554, www.summerandlou.com/atp |
14.06.2025, ab 08:00 Uhr | Kirchdorf an der Krems individuelle Vereinbarung möglich |
Tel.: 0664 2499554, www.summerandlou.com/atp |