Schnupperticket

Nußbach – Linz – retour - Nutzungsbedingungen für Schnupperticket für Bus und Bahn einschließlich öffentlicher Verkehrsmittel für Kernzone Linz.

Das ÖV-Schnupperticket ist eine Verkehrsverbund-Monatsstreckenkarte, die von den Nußbacher GemeindebürgerInnen (Wohnsitz in Nußbach) tageweise um je 6,-- Euro entliehen werden kann.

Ausleihbedingungen:

  1. Gültigkeit des Schnuppertickets
    Mit dem ÖV-Schnupperticket können die Bürger und Bürgerinnen Bus und Bahn von der Verbundzone Nußbach bis nach Linz hinein kostenfrei nutzen, einschließlich der öffentlichen Verkehrsmittel in der Kernzone von Linz. Das ÖV-Schnupperticket gilt immer nur für eine Person. Es können keine zusätzlichen Familienermäßigungen in Anspruch genommen werden. Kinder müssen ein eigenes Schnupperticket entlehnen. Für jeden Tag steht eine OÖVV-Monatsstreckenkarten als ÖV-Schnupperticket zur Verfügung.
  2. Wer ist ausleihberechtigt?
    Die Fahrkarten können von allen in Nußbach gemeldeten Personen für bis zu zwei aufeinander folgende Tage (Wochenende gilt als ein Tag) ausgeliehen werden. Die Kartenabholung ist im Bedarfsfall bereits am Vortag möglich.
  3. Der Ausleihvorgang
    Die Fahrkarten können im Gemeindeamt telefonisch (07587/8255) oder per E-Mail (buergerservice@nussbach.ooe.gv.at) reserviert werden. Die Reservierungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die Fahrkarten werden am Gemeindeamt Nußbach im vereinbarten Zeitraum abgeholt und dort hin zurückgebracht (Mo. - Fr.: 07:00 – 12:30 Uhr, Do. 15:30 - 17:30 Uhr). Nach Bezahlung der Leihgebühr in Höhe von 6,-- Euro je Tag wird bei der Entlehnung die Fahrkarten-Übernahme und die Kenntnisnahme der Nutzungsbedingungen bestätigt. Die Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten kann auch mittels Einwurf der Fahrkarten in den Briefkasten neben dem Eingang im Erdgeschoß des Gemeindeamtes erfolgen.
  4. Stornierung
    Wer eine Reservierung getätigt hat, kann diese spätestens am zweiten Werktag vor dem Nutzungstag folgenlos und ohne Angabe eines Grundes widerrufen. Erfolgt der Widerruf nicht, oder zu spät, wird der Kostenbeitrag auch dann fällig, wenn das Ticket nicht mehr benötigt wird, da eine Ersatzvergabe nicht möglich war.