Gebührenbremse; Auszahlung der Fördermittel des Bundes

Schwarze Geldtasche mit Euro-Scheinen

Die Gemeinde freut sich, im Rahmen des Bundesgesetzes zur Gebührenbremse eine Summe von 38.583 Euro an die Bürgerinnen und Bürger weitergeben zu können. Im August, mit der Gebührenvorschreibung für das dritte Quartal, wird eine Gutschrift für die Abfallgrundgebühr erfolgen. Diese Gutschrift bemisst sich nach der Anzahl der Personen im Haushalt zum Stichtag 1. Juni und beträgt für jede Person im Haushalt 15,39 Euro. Das bedeutet, dass beispielsweise ein Hauseigentümer mit 4 Personen eine Gutschrift von 61,56 Euro erhält. Eine Antragstellung ist nicht nötig. Sie erhalten die Gutschrift automatisch.

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