Information zur OÖ Familienkarte - Erweiterung zur "Erstkarte"

Werbung_fuer_OOE_Familienkarte

Um Familien künftig im Rahmen der OÖ Familienkarte noch stärker zu unterstützen, beispielsweise bei der Anschaffung der Erstausstattung für das Kind (Kinderwagen, Kleidung etc.), sollen künftig auch werdende Eltern(teile) bereits vor der Geburt des ersten Kindes die OÖ Familienkarte als „Erstkarte“ beantragen können.

Der Antrag ist hier online zu stellen.

Voraussetzungen für den Erhalt der „Erstkarte“ der OÖ Familienkarte

  1. Vorliegen einer Schwangerschaft beim ersten Kind ab der 20. Schwangerschaftswoche
  2. Hauptwohnsitz der werdenden Eltern ist in Oberösterreich
  3. Bei ausländischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern (ausgenommen Bürgerinnen und Bürger eines Mitgliedstaates der EU) ist der rechtmäßige Aufenthalt in Österreich (Aufenthaltstitel, Dokumentation über den Aufenthalt in Österreich, etc.) erforderlich.

Wichtig bei der Beantragung der Erstkarte ist die Vorlage eines Nachweises über den voraussichtlichen Geburtstermin (zB. Eltern-Kind-Pass oder Bestätigung, die auch dem Arbeitgeber vorgelegt wird/wurde etc.).

Weitere Infos dazu erhalten Sie auf der Homepage zur OÖ Famlienkarte.